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Für die Hütte am Seerosengarten gibt es ab sofort einen gesonderten Kalender, den findet ihr
hier.
Auf der Vorstandssitzung vom 04.11.2018 erging folgender Beschluss zur Miete und Nutzung der Hütte am Seerosengarten.
Die Nutzungsvereinbarung zur Seerosengartenhütte findet ihr hier
und im "Download"-Bereich.
"TOP 5 – neues Reglement bei der Reservierung der Seerosengartenhütte:
Wir haben grundsätzlich die Regelung, dass wir Jugendparties wie z.B. 18e Geburtstage am Seerosengarten nicht oder nur im Ausnahmefall zulassen wollen. Leider bekommen wir, wenn ein Vereinsmitglied die Hütte reserviert, gar nicht immer mit, wer dann im Endeffekt feiert. Nachdem es erst vor kurzem wieder einen unschönen Zwischenfall bei der Hüttenvermietung gegeben hat, haben sich der Wihr Michi und ich eine Vorgehensweise überlegt, um künftig mehr Kontrolle über die Nutzung der Hütte zu erhalten. Diese sieht zum einen vor, dass kein Mitglied mehr selber reservieren kann sondern immer nur über den Wihr Michi und mich (und evtl. noch eine dritte auszuwählende Stelle) und zum andern muss zwingend ein Mietvertrag mit Regeln und geschlossen werden. Dabei muss auch der Zweck der Reservierung angegeben werden und danach kann je Einzelfall entschieden werden, ob gefeiert werden darf oder auch nicht. Wilde Parties und Jugendgeburtstage sollen so von vorneherein als nicht zulässig vermieden werden bzw. nur im Einzelfall und unter Auflagen genehmigt.
Beschluß Vorstandschaft:
1. Die Hüttenreservierung soll künftig nur noch über eine zentrale Stelle des Vereins erfolgen können.
2. Ein schriftlicher Mietvertrag bzw.eine Nutzungsvereinbarung ist zwingend erforderlich.
3. Ein Anspruch auf Nutzung der Hütte besteht auch für Vereinsmitglieder nicht in allen Fällen.
4. Bei der jeweils beantragten Nutzung prüft der Vorstand und der Hüttenwart inwieweit die Veranstaltung dem Ruf des Vereins (Nachbarn!) und der Anlage am Seerosengarten zumutbar ist und wird dementsprechend zugesagt oder abgelehnt.
5. Der Getränkepreis wird auf 2€ festgelegt
6. Die Pauschale zur Endreinigung wird auf 50€ festgelegt.
7. Der Vorstand und der Hüttenwart hat die Möglichkeit Ausnahmeregelungen in eigenem Ermessen zu treffen."